Diese Webseite enthält werbliche Inhalte

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der crimson-cove GmbH (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden über die Lieferung von Schallschutzpaneelen und damit verbundenen Dienstleistungen.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Unterscheidung vorgenommen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Produkte auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Angebotsabgabe dar.

(2) Der Kunde kann unverbindlich eine Anfrage über das Kontaktformular oder per E-Mail stellen. Der Anbieter erstellt daraufhin ein individuelles Angebot.

(3) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch Ausführung der Lieferung zustande.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle auf der Website genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

(2) Die tatsächlichen Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot des Anbieters.

(3) Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.

(4) Bei Sonderanfertigungen kann eine Anzahlung von bis zu 50% des Auftragswertes verlangt werden.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

(2) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

(3) Bei Standardprodukten beträgt die übliche Lieferzeit 2-4 Wochen. Bei Sonderanfertigungen kann die Lieferzeit je nach Komplexität und Auftragsvolumen variieren.

(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Anbieters.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln.

§ 6 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Mängelanzeigen müssen unverzüglich nach Entdeckung schriftlich erfolgen.

(3) Bei berechtigten Mängelanzeigen leistet der Anbieter nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung.

§ 7 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 8 Stornierung und Rücktritt

(1) Bei Standardprodukten kann der Kunde bis zu 14 Tage nach Auftragsbestätigung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten, sofern die Produktion noch nicht begonnen hat.

(2) Bei Sonderanfertigungen ist ein Rücktritt nach Produktionsbeginn nicht mehr möglich. In diesem Fall werden die bereits entstandenen Kosten berechnet.

§ 9 Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die unter privacy-policy.html einsehbar ist.

§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Stand: Januar 2024